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048 Geld für ältere Arbeitnehmer
Arbeitgeber, die in ihrer Personalpolitik auf altersgemischte Belegschaften setzen, werden durch die Förderinstrumente der „Initiative 50plus" inhaltlich und finanziell stärker als bisher unterstützt.
Bis zum Jahr 2030 wird jeder dritte Bundesbürger älter als 60 Jahre sein. Gleichzeitig sinkt die Gesamtbevölkerungszahl. Ältere Arbeitnehmer werden deshalb bald unverzichtbar für deutsche Unternehmen sein. Doch wer ältere Arbeitnehmer einstellt, kann auf eine ganze Reihe von Fördermitteln zurückgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ein Bündel an Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen Älterer auf den Weg gebracht: Um die über 50-jährigen länger im Arbeitsleben zu halten, gilt seit 1. Mai 2007 ein bundesweites Förderprogramm für die Einstellung älterer Arbeitnehmer, die "Initiative 50plus".
1. Kombilohn
Ältere Arbeitslose erhalten bei Einstellung zusätzlich zu ihrem Lohn einen Zuschuss aus der öffentlichen Kasse. Sie müssen
- älter als 50 Jahre sein,
- Arbeitslosengeld I empfangen und
- einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 120 Tagen haben,
- die neue Berufstätigkeit muss deutlich geringer bezahlt sein als die letzte vor der Arbeitslosigkeit.
Dann erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- im 1. Beschäftigungsjahr einen Ausgleich der Differenz von 50 Prozent und
-im 2. Jahr einen Ausgleich von 30 Prozent zum Nettolohn.
-Die Rentenversicherungsbeiträge werden zu 90 Prozent weiter gezahlt.
-Der Anspruch gilt 2 Jahre.
Diese Förderung kann der ältere Arbeitnehmer mehrmals in Anspruch nehmen. Auch der Arbeitgeber kann die Kombilohn-Förderung für mehrere Arbeitnehmer in Anspruch nehmen.
2. Eingliederungszuschuss für Ältere
Aber auch Arbeitgeber können profitieren, wenn sie ältere Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr haben, einstellen. Sie können bis zu drei Jahre lang einen Eingliederungszuschuss erhalten, der zwischen 30% und 50% des Arbeitslohns beträgt. Wichtige Voraussetzung ist, dass der Arbeitsvertrag für mindestens ein Jahr geschlossen wird.
Bei Förderungen über zwölf Monate sinkt die Förderung jährlich um mindestens zehn Prozent.
3. Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen
Beides ist ohne Arbeitsvertrag möglich. Der Unternehmer kann dadurch den Bewerber an seinem künftigen Arbeitsplatz testen. Der Arbeitslose erhält weiterhin Arbeitslosengeld.
Die Eignungsfeststellung von Arbeitslosen im eigenen Betrieb kann bis zu vier Wochen dauern. Trainingsmaßnahmen, die die Kenntnisse und Fertigkeiten der Arbeitnehmer direkt und praxisbezogen am Arbeitsplatz verbessern, können bis zu acht Wochen dauern.
Beides, Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahme, kann kombiniert werden und insgesamt bis zu zwölf Wochen im Kalenderjahr dauern. Arbeitgeber, die einen zuvor Arbeitslosen nach den Probewochen einstellen, sind bis zu einem Jahr von der Zahlung des Arbeitgeberanteils zur Arbeitslosenversicherung befreit, das bringt noch einmal 2,1 Prozent Ersparnis.
4. Förderung der beruflichen Weiterbildung
Weil Qualifizierung für den Arbeitsmarkt von morgen einen zentralen Stellenwert besitzt, wird die berufliche Weiterbildungsförderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgebaut. Mehr Menschen als bisher sollen die Möglichkeit haben, eine Förderung zu erhalten. In Zukunft können für Arbeitnehmer ab 45 Jahren Weiterbildungsmaßnahmen finanziert werden, wenn der Arbeitgeber das Entgelt fortzahlt. Und damit gerade ältere Arbeitnehmer in mittelständischen Betrieben das Förderangebot externer Bildungsanbieter besser nutzen können, wurde die Mindestgröße, die ein Betrieb haben muss, von 100 auf 250 Beschäftigte heraufgesetzt. Die Arbeitnehmer erhalten einen Bildungsgutschein, den sie bei einem zertifizierten Bildungsanbieter ihrer Wahl einlösen können.
5. Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen
Neben diesen Gesetzesänderungen verfolgt die Bundesregierung noch weitere Aktivitäten zur Stärkung der Position Älterer am Arbeitsmarkt. Zur Verbesserung der Beschäftigungschancen speziell von älteren Langzeitarbeitslosen fördert sie 62 regionale Modellprojekte im Rahmen des Bundesprogramms "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen". Das Oberziel jedes einzelnen Paktes ist es, ältere Arbeitslose wieder in den Job zu bringen.
Und nicht zuletzt wurde der Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab 52 Jahren erleichtert. Dabei wird sicher gestellt, dass das europäische Recht eingehalten wird und eine Diskriminierung ausgeschlossen ist. Auch diese Maßnahme erhöht die Anreize für Unternehmen, Ältere einzustellen.
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048 Geld für ältere Arbeitnehmer
Bundesweites Förderprogramm soll die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer verbessern.
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