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037 Wer Chancen gibt
Behinderte Menschen haben auch im Jahr der Chancengleichheit nur geringe Chancen, einen festen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erhalten. Das Programm „Job 4000" trägt dazu bei, die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen gezielt voranzutreiben. Durch besondere Hilfe und Unterstützung soll diesem Personenkreis geholfen werden, das wesentlichste Element gesellschaftlicher Teilhabe nutzen zu können: Und darum werden Arbeitgeber, die neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen, durch finanzielle Zuschüsse unterstützt.
Auch aufgrund der bisherigen Erfahrungen aus den Projekten und Aktivitäten der Initiative "job - Jobs ohne Barrieren" wurde das Programm "Job4000" ins Leben gerufen, das am 1. Januar 2007 gestartet und Bestandteil der Initiative ist. Das Programm "Job 4000" bietet eine zusätzliche, individuelle Förderung für arbeitslose schwerbehinderte Menschen an, die besondere Schwierigkeiten haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Mit dem Programm soll die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen gezielt vorangetrieben werden. Zugleich soll die Bundesagentur für Arbeit bei der Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Rahmen der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung unterstützt werden. Chancen auf dem Arbeitsmarkt setzen vor allem Arbeitsplätze und - für junge behinderte Menschen - Ausbildungsplätze voraus. Außerdem bedarf es häufig einer zielgerichteten Unterstützung beim Übergang schwerbehinderter Jugendlicher von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Daher gründet das Programm auf den drei Säulen Arbeit, Ausbildung und Unterstützung. Mit dem Programm wird zugleich die Ankündigung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 umgesetzt, wonach die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung intensiviert und mehr Arbeitsmöglichkeiten außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen geschaffen werden sollen.
Individuelle Förderung für Menschen mit besonderen Schwierigkeiten - Zuschüsse für Arbeitgeber
Das Programm gliedert sich in drei Säulen:
Die 1. Säule konzentriert sich auf die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze für schwer behinderte Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder geistig bzw. seelisch Behinderte. Durch finanzielle Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe an Arbeitgeber soll deren Bereitschaft erhöht werden, schwerbehinderte Menschen einzustellen: Arbeitgeber, die neue Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen schaffen, erhalten eine arbeitsplatzbezogene Förderung über die Dauer von bis zu fünf Jahren. Je Arbeitsplatz werden höchstens 36 000 Euro gezahlt. Die Art und Höhe der Förderung werden einzelfallbezogen festgelegt. Mit der Förderung soll erreicht werden, dass ein geförderter Arbeitsplatz auch nach Ablauf der Förderung dauerhaft bestehen bleibt und die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen in dem Betrieb durch den geförderten Arbeitsplatz steigt. Bundesweit sollen so bis 2013 mindestens 1.000 dieser neuen Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne von 72 Abs. 1 Nr. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) geschaffen werden.
Säule 2 orientiert sich auf die Schaffung von zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen für schwer behinderte Jugendliche und die Übernahme in eine Dauerbeschäftigung nach erfolgter Ausbildung. Auch hier stehen erhebliche Finanzmittel bereit, um zusätzliche Kosten auszugleichen bzw. die besonderen Initiativen anzuerkennen: Arbeitgeber, die neue betriebliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen, erhalten pro Ausbildungsplatz eine Prämie in Höhe von bis zu 3000 Euro zu Beginn der Ausbildung und bis zu 5000 Euro nach Abschluss der Ausbildung und gleichzeitiger Übernahme in ein unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die Prämie bei Übernahme wird nur gezahlt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt mindestens 15 Stunden beträgt. Bei Übernahme in ein befristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis werden nur bis zu 2500 Euro gezahlt.
Mit der Förderung soll erreicht werden, dass die Übernahme in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis erfolgt und die Gesamtzahl der Auszubildenden in dem Betrieb durch den geförderten Platz steigt. Anvisiert ist, auf diesem Wege mindestens 500 neue betriebliche Ausbildungsplätze für schwer behinderte Jugendliche auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bis 2013 zu schaffen.
Die Unterstützung für schwer behinderte Schulabgänger bei der betrieblichen Eingliederung ist Inhalt der Säule 3 . Diese Aufgabe ist den Integrationsfachdiensten zugewiesen und ist ebenfalls bis zum Jahr 2013 gestellt. Bundesweit sollen rund 2.500 Unterstützungsfälle finanziert werden, für jeden Unterstützungsfall erhalten die Integrationsfachdienste bis zu 250 Euro monatlich. Zudem sollen die Integrationsfachdienste die Möglichkeit haben, sich bereits in der Berufsorientierungsphase zu beteiligen.
Mindestens 2500 schwerbehinderte Menschen im Sinne des 109 Abs. 2 SGB IX, insbesondere schwerbehinderte Schulabgänger, sollen mit Hilfe der Integrationsfachdienste dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt für das Programm "JOB 4000" Mittel in Höhe von über 30 Mio. Euro zur Verfügung: Davon entfallen 18 Mio. Euro auf den Bereich "1000 neue Arbeitsplätze", 2 Mio. Euro auf den Bereich "500 neue Ausbildungsplätze" und 11,25 Mio. Euro auf den Bereich "Unterstützung durch die Integrationsfachdienste". Die Mittel sind zweckgebunden und werden aus dem Ausgleichsfonds bereitgestellt. Die Länder stellen zusätzlich rund 20 Mio. Euro aus der Ausgleichsabgabe bereit und sind zudem für die Durchführung des Programms verantwortlich.
Zuständig für die Umsetzung sind die Länder, Ansprechpartner für die Arbeitgeber sind die jeweils zuständigen Integrationsämter, bei denen die Leistungen zu beantragen sind.
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035 Diversity: Vielfalt zahlt sich aus
Früher Randgruppe, heute trendy - immer mehr Unternehmen entdecken die individuellen Eigenheiten ihrer Mitarbeiter als große Chance.
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036 Lotse für betriebliche Eingliederung
Im Einsatz für kranke und behinderte Mitarbeiter: Disability Manager
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037 Wer Chancen gibt
Behinderte Menschen haben auch im Jahr der Chancengleichheit nur geringe Chancen, einen festen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erhalten.
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038 Telearbeit: eine Frage des Vertrauens
Immer mehr Unternehmen sind dazu bereit, ihren Mitarbeitern Telearbeitsplätze einzurichten: In Zeiten von DSL und ISDN ist das nahezu problemlos machbar, setzt aber auch Vertrauen voraus. Deshalb sollten rechtliche und organisatorische Bedingungen klar geregelt sein, damit die Arbeitsform „Homeoffice" funktioniert.
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039 Den Wandel professionell gestalten
Starke Wettbewerber, veränderte Kundenwünsche, ein Wechsel bei den Führungskräften, neue Mitarbeiter oder eine Umstellung der Informations- oder Produktionstechnologie: Es gibt viele Gründe, warum Unternehmen sich verändern.
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040 Checkliste: Der professionelle Internetauftritt
Die Internetpräsenz eines Unternehmen ist ein Aushängeschild und steht für Professionalität und Glaubwürdigkeit.
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041 Blogs: neues Zaubermittel der Unternehmenskommunikation?
Unter dem Sammelbegriff Web 2.0 kommen immer schneller viele neue Anwendungen auf Unternehmen zu.
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042 BEM - Akzeptanz durch Betriebsvereinbarungen
Integrations- oder Betriebsvereinbarungen sind ein geeignetes Instrument, Regeln zum Ablauf eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) festzuhalten.
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043 Ein gesunder Betrieb
Ein erfolgreiches Unternehmen braucht Mitarbeiter, die gesund und engagiert sind.
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044 Geregeltes Surfen
Privates Surfen und das Verfassen privater E-Mails während der Arbeitszeit ist für viele Unternehmen ein Problem.
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045 Zeit für Eltern
Seit fast einem Jahr gilt das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG). Künftig könnten immer mehr Arbeitnehmer und vor allem Führungskräfte die Freistellung zur Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Darauf sollten sich Unternehmen frühzeitig einstellen.
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046 Setzen, sechs!
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Mitarbeiter Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.
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047 Professionelle Sparringpartner
Kein Spitzensportler ist ohne und auch in der Wirtschaft spricht es sich herum: Ein Coach hilft, wieder klar zu sehen.
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048 Geld für ältere Arbeitnehmer
Bundesweites Förderprogramm soll die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer verbessern.
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