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038 Telearbeit: eine Frage des Vertrauens
Immer mehr Unternehmen sind dazu bereit, ihren Mitarbeitern Telearbeitsplätze einzurichten: In Zeiten von DSL und ISDN ist das nahezu problemlos machbar, setzt aber auch Vertrauen voraus. Deshalb sollten rechtliche und organisatorische Bedingungen klar geregelt sein, damit die Arbeitsform „Homeoffice" funktioniert.
Lange zierten sich sowohl Unternehmen als auch Mitarbeiter beim Thema Telearbeit. Allein der Begriff schürte Ressentiments: erinnerte er doch stark an Heimarbeit, Häkeln und Haushalt. Doch in Zeiten, in denen die Republik über Fachkräftemangel diskutiert und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Fokus des allgemeinen Interesse steht, erfährt das Thema Telearbeit eine Renaissance.
Deutschland ist bei dieser Entwicklung vorn dabei. Seit Beginn des Jahrtausends schickt sich Europas größte Volkswirtschaft an, das Thema für sich zu entdecken: Gerade die demografische Entwicklung führt dazu, dass beim Kampf um die klügsten Nachwuchsköpfe immer häufiger deren privaten Wünschen Rechnung getragen wird. Und die heißen immer öfter: Homeoffice.
Das Statistische Bundesamt zählte 2004 bereits 5,1 Millionen Beschäftigte, die entweder ganz oder teilweise ihre Arbeitszeit im häuslichen Büro verbringen. Tendenz steigend. Und der technische Fortschritt unterstützt diesen Trend, nie war es so einfach - und ging es so schnell -, Daten zu übertragen und miteinander zu kommunizieren. Inzwischen verfügen zig Millionen Haushalte in Deutschland über einen DSL-Internet-Anschluss, die Anzahl der Handys übersteigt mittlerweile sogar die Bevölkerungszahl. Und so wird jetzt Wirklichkeit, was die Forscher schon vor über zehn Jahren prognostizierten: Ein Wandel bestehender Arbeitsformen.
Schöne neue Arbeitswelt?
Egal ob in alternierender Form oder in Vollzeit - mit der Einführung von Telearbeit in einem Unternehmen müssen die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten neu geregelt werden: Arbeitszeiten, Bereitstellung der Technik sowie eventuelle Kontrollmechanismen müssen geklärt werden. Hierbei entstehen nicht selten neue Interessenkonflikte, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Umdenken und neue Lösungsstrategien erfordern. Kurzum: Ohne klare Absprachen funktioniert das Arbeitsmodell der Telearbeit nicht, denn eine rechtliche Definition gibt es noch nicht.
- Ist Telearbeit weder im Tarifvertrag noch in der Betriebsvereinbarung geregelt, empfiehlt es sich, einen Zusatz zum Arbeitsvertrag abzuschießen, der festschreibt, dass der betreffende Mitarbeiter von Zuhause aus arbeiten darf, wie hoch der Umfang der Telearbeit ist oder sein kann, wer sich um die notwendige Technik kümmert und wem diese gehört.
- Für den Arbeitgeber existiert zwar keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zur Ausstattung der Telearbeitsplätze, jedoch diese ergibt sich aus der Natur des Arbeitsverhältnisses. In der Praxis erfolgt die Bereitstellung der erforderlichen Arbeitsmittel fast ausschließlich durch den Arbeitgeber. Dies umfasst nicht nur den PC, zugehörige Anwendungsprogramme und Kommunikationshard- und -software, sondern auch die Ausstattung mit dem benötigten Mobiliar (z.B. Schreibtisch, Stuhl, Aktenschrank).
- Die Festlegung der Arbeitszeiten sollte in Abstimmung mit den Vorgesetzten sowie Kollegen stattfinden. Sinnvoll kann - je nach Aufgabe - die Vereinbarung von Kernzeiten oder die Einrichtung von festen Bürotagen sein.
- Auch für den telearbeitenden Mitarbeiter gilt das Arbeitszeitgesetz, nach zehn Stunden ist auch für ihn Feierabend.
- Kontrolle am häuslichen Arbeitsplatz ist im wesentlichen eine Selbstkontrolle, die von den Beschäftigten selbst vorgenommen wird. Telearbeit setzt Vertrauen voraus, dennoch raten Rechtsexperten dazu, Arbeitszeit und -inhalte zu dokumentieren.
- Arbeitgeber haben auch bei Telearbeit die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und einen umfassenden Arbeitsschutzstandard zu gewährleisten. Es gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG): Der Arbeitgeber ist nach ArbschG verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er muss auch die entsprechenden organisatorischen Maßnahmen treffen, um den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
- Die Bedeutung des gesetzlichen Datenschutzes bei Telearbeit wird oftmals verkannt. Dabei sind die Auswirkungen einschlägiger Datenschutzgesetze nicht zu unterschätzen. Sollen personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten beispielsweise für den nichtöffentlichen Bereich die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Dies hat zur Folge, dass für Telearbeit die Anforderungen des 9 BDSG erfüllt und dass umfassende Datensicherungskonzepte erarbeitet und umgesetzt werden müssen.
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035 Diversity: Vielfalt zahlt sich aus
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036 Lotse für betriebliche Eingliederung
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037 Wer Chancen gibt
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038 Telearbeit: eine Frage des Vertrauens
Immer mehr Unternehmen sind dazu bereit, ihren Mitarbeitern Telearbeitsplätze einzurichten: In Zeiten von DSL und ISDN ist das nahezu problemlos machbar, setzt aber auch Vertrauen voraus. Deshalb sollten rechtliche und organisatorische Bedingungen klar geregelt sein, damit die Arbeitsform „Homeoffice" funktioniert.
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039 Den Wandel professionell gestalten
Starke Wettbewerber, veränderte Kundenwünsche, ein Wechsel bei den Führungskräften, neue Mitarbeiter oder eine Umstellung der Informations- oder Produktionstechnologie: Es gibt viele Gründe, warum Unternehmen sich verändern.
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040 Checkliste: Der professionelle Internetauftritt
Die Internetpräsenz eines Unternehmen ist ein Aushängeschild und steht für Professionalität und Glaubwürdigkeit.
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041 Blogs: neues Zaubermittel der Unternehmenskommunikation?
Unter dem Sammelbegriff Web 2.0 kommen immer schneller viele neue Anwendungen auf Unternehmen zu.
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042 BEM - Akzeptanz durch Betriebsvereinbarungen
Integrations- oder Betriebsvereinbarungen sind ein geeignetes Instrument, Regeln zum Ablauf eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) festzuhalten.
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043 Ein gesunder Betrieb
Ein erfolgreiches Unternehmen braucht Mitarbeiter, die gesund und engagiert sind.
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044 Geregeltes Surfen
Privates Surfen und das Verfassen privater E-Mails während der Arbeitszeit ist für viele Unternehmen ein Problem.
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045 Zeit für Eltern
Seit fast einem Jahr gilt das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG). Künftig könnten immer mehr Arbeitnehmer und vor allem Führungskräfte die Freistellung zur Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Darauf sollten sich Unternehmen frühzeitig einstellen.
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046 Setzen, sechs!
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Mitarbeiter Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.
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047 Professionelle Sparringpartner
Kein Spitzensportler ist ohne und auch in der Wirtschaft spricht es sich herum: Ein Coach hilft, wieder klar zu sehen.
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048 Geld für ältere Arbeitnehmer
Bundesweites Förderprogramm soll die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer verbessern.
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