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036 Lotse für betriebliche Eingliederung
Disability Manager werden aktiv, damit langfristig erkrankte oder verunfallte Mitarbeiter eine Chance bekommen, an ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Die Experten sorgen aber nicht nur dafür, dass alle nötigen Schritte zur betrieblich Eingliederung ergriffen werden, sie identifizieren auch mögliche Gefahrenpotenziale am Arbeitsplatz, um beispielsweise Betriebsunfälle zu verhindern und Krankheiten vorzubeugen.
Seit 2004 müssen Arbeitgeber müssen eine betriebliche Eingliederung organisieren, wenn ein Mitarbeiter mehr als sechs Wochen krank ist. So bestimmt es das Sozialgesetzbuch. Diese Aufgabe hat ein neues Berufsbild geschaffen: den Disability Manager. Bisher wurden in Deutschland rund 400 Disability Manager qualifiziert und haben damit ein international anerkanntes Weiterbildungszertifikat, für das keine formale Ausbildung von Nöten ist: Je nach Abschluss reicht auch der Nachweis von Praxiserfahrung. Ein Arbeitsmediziner zum Beispiel braucht nur drei Monate Praxis, ein Schwerbehindertenvertreter fünf Jahre, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Ist das Zertifikat einmal vergeben, sind jedoch 20 Stunden Weiterbildung pro Jahr Pflicht. Wer in seiner Arbeitspraxis nicht genug Know-how erworben hat, um die Prüfung zu bestehen, kann sich an einer Akademie weiterbilden. Disability Manager kommen aus ganz unterschiedlichen Bereichen: vor allem Berufshelfer aus den Berufsgenossenschaften, aber auch Betriebsärzte, Sozialarbeiter, Betriebswirte und Sozialwissenschaftler aus den Personalabteilungen, Schwerbehindertenvertreter und Betriebsratsmitglieder lassen sich zertifizieren. Bei den externen Dienstleistern sind es vor allem Mitarbeiter von Berufsförderungswerken, die sich nach Erwerb des Zertifikats um die Wiedereingliederung von Mitarbeitern kümmern, die auf Grund von Krankheit oder Unfall mehrere Wochen nicht arbeiten konnten.
Vorbeugen und Arbeitsfähigkeit wiederherstellen
Aber nicht nur die Wiedereingliederung bereits erkrankter Mitarbeiter ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des Disability Managers, genauso bedeutend ist die Prävention: das heißt, frühzeitig die Personen zu erkennen, die auf Grund von Berufskrankheiten über kurz oder lang aus dem Arbeitsprozess herausfallen könnten. Als Grundlage dient zum Beispiel die Häufigkeit von Krankmeldungen. In diesen Fällen vereinbaren Disability Manager gemeinsam mit Vorgesetzten, Betriebsärzten, Schwerbehindertenvertretern und Betriebsräten, wie die Arbeitsbedingungen des betroffenen Mitarbeiters so verändert werden können, dass eine Krankheit gar nicht erst auftritt oder der Umgang mit ihr erleichtert wird. Das kann beispielsweise die Umgestaltung des Arbeitsplatzes für einen Rückenkranken sein.
Ist eine Krankheit jedoch bereits eingetreten, kümmert sich der Disability Manager darum, durch die Auswahl passender Reha-Methoden, Ärzte und Kliniken die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen wiederherzustellen. In großen Unternehmen setzen sich externe Helfer wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft und das Integrationsamt in regelmäßigen Abständen an einen Tisch, um die entsprechenden Fälle zu besprechen.
Ist voraussehbar, dass ein Arbeitnehmer nach der Rekonvaleszenz nicht sofort wieder die volle Leistung im Job erbringen kann, klärt der Disability Manager mit dem Arbeitgeber ab, ob eine stufenweise Wiedereingliederung infrage kommt. So kann der Angestellte entsprechend seiner Belastungsfähigkeit stundenweise an den alten Arbeitsplatz zurückkehren, bis er nach einem gewissen Zeitintervall wieder voll einsetzbar ist. Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer nach seiner Abwesenheit seinen alten Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aufnehmen kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, in seinem Unternehmen nach alternativen Einsatzmöglichkeiten des betroffenen Mitarbeiters zu suchen. Findet sich eine entsprechende Stelle, muss der Erkrankte gegebenenfalls weitergebildet oder umgeschult werden. Manchmal ist auch der behindertengerechte Umbau des bisherigen Arbeitsplatzes eine Lösung. Auch hier ist der Disability Manager eine wichtige Schnittstelle.
Vielseitige Tätigkeit mit Fingerspitzengefühl
Für diese vielseitige Aufgabe aus Analyse, Prävention und Fallmanagement brauchen Disability Manager eine breite Qualifikation: Sie kennen sich im Sozialgesetzbuch aus und klären sowohl die Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite über ihre Rechte auf. Denn wenn sich ein Arbeitgeber nachweislich um Wiedereingliederung kümmert, übernehmen Krankenkassen beispielsweise die Fortbildungskosten oder finanzieren den Umbau von Arbeitsplätzen. Auch bei einer stufenweisen Wiedereingliederung zahlt die Krankenkasse Krankengeld, und der Arbeitgeber ist von der Pflicht der Lohnfortzahlung entbunden, bis der Mitarbeiter wieder voll einsatzfähig ist.
Strengste soziale und ethische Verhaltensregeln sind ein absolutes Muss für jeden Disability Manager, denn sie dürfen nicht als Alibi dienen, kranke oder behinderte Mitarbeiter vor die Tür zu setzen. Daher müssen alle angehenden Eingliederungsmanager eine Erklärung unterschreiben, dass sie sich nicht mit dem Ziel der Ausgliederung von Mitarbeitern einstellen lassen. Denn die juristischen Folgen sind gravierend: Wenn ein Arbeitgeber einen Disability Manager nur sucht, um Entlassungen rechtssicher zu machen, und der Bewerber sich darauf einlässt, widerspricht er den ethischen Regeln, und das Zertifikat wird ihm entzogen. Und auch das Unternehmen bekommt in solchen Fällen mit dem Arbeitsgericht Probleme.
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035 Diversity: Vielfalt zahlt sich aus
Früher Randgruppe, heute trendy - immer mehr Unternehmen entdecken die individuellen Eigenheiten ihrer Mitarbeiter als große Chance.
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036 Lotse für betriebliche Eingliederung
Im Einsatz für kranke und behinderte Mitarbeiter: Disability Manager
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037 Wer Chancen gibt
Behinderte Menschen haben auch im Jahr der Chancengleichheit nur geringe Chancen, einen festen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erhalten.
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038 Telearbeit: eine Frage des Vertrauens
Immer mehr Unternehmen sind dazu bereit, ihren Mitarbeitern Telearbeitsplätze einzurichten: In Zeiten von DSL und ISDN ist das nahezu problemlos machbar, setzt aber auch Vertrauen voraus. Deshalb sollten rechtliche und organisatorische Bedingungen klar geregelt sein, damit die Arbeitsform „Homeoffice" funktioniert.
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039 Den Wandel professionell gestalten
Starke Wettbewerber, veränderte Kundenwünsche, ein Wechsel bei den Führungskräften, neue Mitarbeiter oder eine Umstellung der Informations- oder Produktionstechnologie: Es gibt viele Gründe, warum Unternehmen sich verändern.
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040 Checkliste: Der professionelle Internetauftritt
Die Internetpräsenz eines Unternehmen ist ein Aushängeschild und steht für Professionalität und Glaubwürdigkeit.
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041 Blogs: neues Zaubermittel der Unternehmenskommunikation?
Unter dem Sammelbegriff Web 2.0 kommen immer schneller viele neue Anwendungen auf Unternehmen zu.
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042 BEM - Akzeptanz durch Betriebsvereinbarungen
Integrations- oder Betriebsvereinbarungen sind ein geeignetes Instrument, Regeln zum Ablauf eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) festzuhalten.
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043 Ein gesunder Betrieb
Ein erfolgreiches Unternehmen braucht Mitarbeiter, die gesund und engagiert sind.
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044 Geregeltes Surfen
Privates Surfen und das Verfassen privater E-Mails während der Arbeitszeit ist für viele Unternehmen ein Problem.
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045 Zeit für Eltern
Seit fast einem Jahr gilt das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG). Künftig könnten immer mehr Arbeitnehmer und vor allem Führungskräfte die Freistellung zur Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Darauf sollten sich Unternehmen frühzeitig einstellen.
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046 Setzen, sechs!
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Mitarbeiter Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.
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047 Professionelle Sparringpartner
Kein Spitzensportler ist ohne und auch in der Wirtschaft spricht es sich herum: Ein Coach hilft, wieder klar zu sehen.
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048 Geld für ältere Arbeitnehmer
Bundesweites Förderprogramm soll die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer verbessern.
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