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Wirtschaftskrise
Die allgemeine Wirtschaftkrise stellt gerade kleine und mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen.
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Beschäftigung leicht gemacht
Um Arbeitgebern die Entscheidung zur Beschäftigung behinderter Menschen zu erleichtern, gibt es eine Vielzahl von Förderleistungen, zum Beispiel vom Integrationsamt oder der Bundesagentur für Arbeit.
Die Praxis zeigt immer wieder: Menschen mit einer Behinderung sind meist besonders engagierte, zuverlässige und leistungsbereite Arbeitnehmer. Allerdings sind Menschen mit Handicap im Beruf auf Unterstützung angewiesen. Dies ist die Aufgabe der Integrationsämter. Sie unterstützen die betroffenen Menschen und ihre Arbeitgeber auf vielfältige Weise: durch fachliche Beratung und technisches Know-how, durch individuelle Betreuung und durch finanzielle Förderung. Denn für die Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen können Arbeitgeber Zuschüsse oder Darlehen erhalten. Auch die behinderungsbedingte Umgestaltung und Ausstattung von Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten kann bezuschusst werden, zum Beispiel, wenn Toilettenräume rollstuhlgerecht umgebaut oder der Zugang zum Arbeitsplatz barrierefrei gestaltet werden muss. Diese finanziellen Fördermöglichkeiten gelten auch, wenn ein bereits beschäftigter schwerbehinderter Mensch an seinem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr eingesetzt werden kann und ein anderer für ihn geschaffen und ausgestattet wird. Und: Natürlich können auch kleinere Unternehmen, bei denen keine gesetzliche Beschäftigungspflicht besteht, die finanziellen Förderungen in Anspruch nehmen.
Je nach Einzelfall können Arbeitgeber verschiedene finanzielle Förderungen in Anspruch nehmen. Die geförderten Arbeitsplätze müssen für einen bestimmten Zeitraum schwerbehinderten Beschäftigten vorbehalten bleiben: Scheidet der schwerbehinderte Mensch während dieser so genannten Bindungsfrist aus, muss der geförderte Arbeitsplatz wieder mit einem schwerbehinderten Menschen für den Rest des Bindungszeitraumes besetzt werden; ansonsten ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.
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