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Sicherheit am Arbeitsplatz  

Ist Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz für Betriebe immer noch eine lästige Pflichtübung? „Bisher ist doch noch nie etwas passiert“ oder „Dann ist das Unternehmen nicht mehr wettbewerbsfähig“ sind häufig vernommene Einwände. Dabei zahlt sich Arbeitsschutz auch betriebswirtschaftlich aus.

Denn Studien belegen, dass die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren nicht nur die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage senkt. Sie erhöht auch die Produktivität und Zufriedenheit der Mitarbeiter. Das ist besonders wichtig für die etwa 2,7 Millionen kleinen und mittleren Betriebe in Deutschland, denn dort kann der Ausfall schon eines Mitarbeiters empfindliche Störungen im Betriebsablauf verursachen.

Unterstützung durch die Berufsgenossenschaften

Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist durch das Arbeitsschutzgesetz geregelt. Es verpflichtet den Arbeitgeber zur Erstellung und Dokumentation betrieblicher Gefährdungsanalysen und zu entsprechenden Präventionsmaßnahmen. Zudem wurde 1996 durch die Novelle des SGB VII den Berufsgenossenschaften der Aufgabenbereich der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren übertragen. Die nach Branchen organisierten und von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch selbstverwalteten Genossenschaften entsenden ihre technischen Aufsichtsbeamten zur Verhütung von Berufskrankheiten und Unfällen in die Betriebe und bilden Arbeitsschützer aus. Insbesondere für praktische Hinweise bei der Organisation des Arbeitsschutzes im eigenen Betrieb sind die Berufsgenossenschaften der richtige Ansprechpartner.

Erklärt der Arbeitgeber die Sicherheit am Arbeitsplatz zum Unternehmensziel, ist es sinnvoll, die Mitarbeiter in die Entwicklung des Arbeitsschutzes mit einzubinden. In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten muss ein Mitarbeiter bestellt werden, der als Sicherheits-/Gesundheitsbeauftragter den Arbeitgeber unterstützt. Dabei gehört die Ermittlung potenzieller Gefahrenquellen und Gesundheitsbelastungen zu den ersten Aufgaben. Denn erst wenn Gesundheitsgefahren erkannt werden, können geeignete Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergriffen werden. Wichtig ist, dass die Planung, Organisation und Durchführung des Arbeitsschutzes als Prozess begriffen wird, der sich ständig fortentwickeln muss.
 
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Alte Heerstr. 111,
53754 Sankt Augustin,
Tel.: 0 22 41/2 31-01
www.hvbg.de/d/pages/arbeit.htm
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