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Dreh- oder Rollstuhl vor dem Schreibtisch?  

Behinderte Menschen stellen mit einer Erwerbslosenquote von bis zu 18 Prozent ein großes – ungenutztes – Potenzial an Arbeitskräften. Aber wer bei ihrer Einstellung an teure Umbauten für „behindertengerechte Arbeitsplätze“ denkt, liegt meistens falsch. Arbeitgebern bieten sich hier oftmals viele Chancen.

"Grundsätzlich ist jeder Arbeitsplatz behindertengerecht", sagt Veit Bartenstein aus Schleswig provokativ. "Behindertengerechte Arbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die von behinderten Menschen ausgefüllt werden können. Wir sind der Überzeugung, dass jede/r unserer Bewerberinnen und Bewerber ganz bestimmte Fähigkeiten und Stärken hat. Unsere Aufgabe ist es deswegen, Stellen zu finden und zu entwickeln, bei denen diese Stärken zum Tragen kommen und die Behinderung beruflich in den Hintergrund tritt. Es sollte keine Rolle spielen, ob sie vor dem Schreibtisch auf einem Drehstuhl sitzen oder in einem Rollstuhl."

Veit Bartenstein arbeitet für einen der ca.150 Eingliederungsfachdienste, die Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt vermitteln. Gemeinsam mit Berufsbildungswerken und Berufsförderungswerken unterstützen die Dienste Arbeitgeber bei der Besetzung freier Stellen durch die Vermittlung geeigneter Bewerber. Sie ermöglichen eine Arbeitserprobung und organisieren nach Wunsch eine arbeitsbegleitende Qualifizierung. Sie beraten und unterstützen auch beim Einwerben von Zuschüssen für Lohnkosten. Sollten tatsächlich spezielle Einrichtungen oder Vorkehrungen notwendig sein, gibt es finanzielle Leistungen für Investitionen. Arbeitsämter und die Hauptfürsorgestellen fördern die Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes, spezielle Arbeitshilfen, eine besondere Einarbeitung, Probebeschäftigungen und Qualifizierungsmaßnahmen.

Bundesregierung schafft Anreize

Um noch mehr Anreize zu schaffen, hat die Bundesregierung ein neues "Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Eingliederung von Menschen mit Behinderung" ausgearbeitet. Unter anderem sind die Schwerbehinderten-Abgaben erhöht worden. Nicht alle sind glücklich mit diesem "Bestrafungssystem". Auch Veit Bartenstein hält nichts von einer "Negativ-Perspektive". Er weiß aus Erfahrung, dass die Arbeitgeber, "nichts für und nichts gegen behinderte Menschen haben". Der Bewerber muss in seinen Job passen, der Unternehmer einen Nutzen haben. Und dafür "bastelt" er auch "Speziallösungen".
 
Bestelladresse unter:
Bundesanstalt für Arbeit, Regensburger Straße 104,
90478 Nürnberg,
Tel. 09 11/1 79-0, Fax 09 11/1 79-2123
Oder:
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?
Eine Frage der Einstellung.
(Teil 2 des neunten Sozialgesetzbuch)
www.jobs-fuer-schwerbehinderte.de
www.arbeitsamt.de
www.hauptfuersorgestellen.de
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