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Mit einem Bein im Gefängnis?
Die Bundesrepublik gilt gemeinhin als das Land mit dem schärfsten Umweltstrafrecht der Welt. Doch in dem Ordnungs- und Paragraphendschungel findet sich kaum jemand zurecht.
"Wir Unternehmer kennen die Rechtslage im Umweltschutz nicht genau. Wann man sich strafbar macht und ob man wirklich alles Notwendige getan hat, ist in vielen Fällen nicht klar." So beschreibt ein Bauunternehmer aus dem Weser-Ems-Gebiet zutreffend die Rechtsunsicherheit im Umweltschutz.
Zum Beispiel das Baugewerbe
Hält man sich beispielsweise die Arbeiten auf einer Baustelle vor Augen, so wird deutlich, wie viele gesetzliche Vorschriften zu beachten sind. Boden, Wasser, Luft und Natur werden durch den Einsatz unterschiedlicher Baustoffe, Baumaterialien und Bauproduktionsmittel belastet. Es werden Lärm, Staub und Erschütterungen erzeugt. Wassergefährdende Stoffe können in den intakten Oberboden eindringen und den Boden oder das Grundwasser schädigen. Beim Anlegen von Fundamenten, unterirdischen Tunnelverläufen u.ä. wird der Grundwasserfluss beeinträchtigt oder sogar der Regenwasserabfluß in die Erdschichten völlig verhindert. All diese Überlegungen müssen in eine sorgfältige Planung einfließen, um spätere kostenträchtige Änderungsauflagen rechtzeitig abzuwenden.
Umweltrecht - ein Querschnittsrecht
Das Umweltrecht ist auf allen Ebenen der Normenhierarchie angesiedelt: Neben dem Europarecht, dessen Verordnungen noch vor dem nationalen Recht der Mitgliedsstaaten gelten, sind Gesetze, Richtlinien und Satzungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene von Belang. Dadurch ist die Gesetzeslage so unübersichtlich, denn was z.B. in Niedersachsen gilt, muß nicht notwendigerweise in Sachsen-Anhalt gelten.
Umweltschutz - Herausforderung und Chance
Grundsätzlich muss ein Unternehmen prüfen (lassen), für welche Vorhaben und welche Situation Rechtsnormen existieren und danach handeln. Viele Betriebe sind inzwischen dazu übergegangen, eine ausgebildete Fachkraft für Umweltschutz mit der Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen zu beauftragen. Auf den ersten Blick scheint es dabei einen Konflikt zwischen Ökonomie und Ökologie zu geben, denn die Befolgung der relevanten Gesetze scheint sich in den meisten Fällen als kostenverursachend auszuwirken. Das Gegenteil ist der Fall: Ein umweltorientiertes Management kann viele dieser Kosten sparen oder bestenfalls sie gar nicht entstehen lassen.
 |  | Informationen zum Umweltrecht erhalten Sie bei den Berufsgenossenschaften, den Industrie- und Handelskammern oder bei den Umweltzentren des Handwerks. www.ihk.de |
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