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Tipps zur Teilnahme am EG Öko-Audit  

Was unter dem Namen „EG-Öko-Audit-Verordnung“ bekannt ist, heißt offiziell „Verordnung (EWG) Nr.1836/93 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen und Behörden an einem Ge-meinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“.

Das Öko-Audit ist ein europaweit einheitliches System zur Bewertung und Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. In einer Neufassung der EG-Öko-Audit (761/2001) vom 27. April 2001 wurde auch Bau- und Landwirtschaftsbetrieben sowie Behörden die Teilnahme ermöglicht. Darüber hinaus stellt die Novellierung den teilnehmenden Unternehmen zahlreiche Vergünstigungen in Aussicht. Über 2 600 deutsche Standortes sind bereits registriert. Wie nimmt ein Unternehmen am Öko-Audit teil?

- Voraussetzung ist das uneingeschränkte Bekenntnis der Unternehmensleitung zum Umweltschutz und der Einbezug aller Mitarbeiter.
- Auf Basis einer ersten standortbezogenen Umweltbetriebsprüfung werden Ziele, Fristen und Inhalte eines Umweltprogramms und -managementsystems in einem Ist-Soll-Abgleich entwickelt.
- Dokumentation des Umweltprogramms in einer Umwelterklärung, die öffentlich zugänglich ist.
- Sowohl die Umwelterklärung als auch das Unternehmen werden durch einen Gutachter geprüft und validiert.
- Registrierung des Standortes bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer.
- Regelmäßige Umweltbetriebsprüfungen durch externe oder betriebsinterne Umweltgutachter, erneute Umwelterklärung.
 
www.bmu.de/fset800.htm
www.bmu.de/fset800.htm
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