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leistungsgewandelte Mitarbeiter
 
Am Arbeitsplatz können Mitarbeiter mit Handicap durchaus "volle Leistung" erbringen - vorausgesetzt, Job und Mensch ppassen zusammen. Ein spannendes Thema, das gerade in Zukunft mehr und mehr an Bedeutung gewinnen wird.


Mitten drin statt außen vor  

Seit März dieses Jahres ist die UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland verbindlich. Diese Konvention schafft kein Sonderrecht für behinderte Menschen, sondern ergänzt die allgemeinen Menschenrechte um die Perspektive von Menschen mit Behinderungen. Die Hauptforderung der Konvention ist Inklusion - also eine Einbeziehung behinderter Menschen und ihrer Bedürfnisse von Anfang an.


Inklusion bedeutet, dass es keine Trennung mehr gibt zwischen "krank" und "gesund", oder zwischen "normal" und "behindert", vielmehr gilt: Jeder Mensch ist ein Individuum, das von Zeit zu Zeit Hilfe braucht. Zum Beispiel im Beruf. Hier ist die "unterstützte Beschäftigung" eines der Hauptprinzipien. Dieses aus den USA stammende Konzept soll Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermitteln. So auch bei Maik Kasang, Rollstuhlfahrer aus Lübeck. Auf der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz fand er Menschen, die ihm halfen, seinen Traum in die Tat umzusetzen - darunter seine Lehrerin, Mitschüler, der Integrationsdienst, seine Krankengymnastin, sein Praktikumsanleiter und sein Bruder. Sie gründeten kurzerhand einen Unterstützerkreis. Maik erarbeitete gemeinsam mit seinen Unterstützern eine Stärken-Schwächen-Liste. Mit diesem Plan erarbeitete die Gruppe ein Konzept, das sich aus Schule und Praktikum mit Begleitung zusammensetzte. Seit 2007 hat der junge Mann nun einen festen Arbeitsplatz im Umweltamt mit 20 Stunden in der Woche. Morgens und mittags erhält er Unterstützung von einem Job Coach. Damit Maiks Beispiel kein Einzelfall bleibt, sondern flächendeckend in Deutschland Anwendung findet, entwickelt die Bundesregierung derzeit einen Aktionsplan. Damit sollen die zentralen Abkommen der UN-Behindertenrechtskonvention für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung konkretisiert werden.
Paradigmenwechsel notwendig
In der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention steckt Deutschland noch in den Kinderschuhen, vor allem im Bereich der schulischen Bildung: "Der Prozentsatz von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung, die gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine Schule besuchen, liegt in diesem Land, seit Jahrzehnten nahezu unverändert, bei rund 15 %", erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Karin Evers-Meyer. "Wenn wir den Blick auf unsere Nachbarländer werfen, dann müssen wir feststellen, dass es dort gelingt, 60 - 80 % der behinderten Kinder inklusiv zu beschulen. Und schon allein an diesen Zahlen sehen Sie, dass wir enormen Nachholbedarf in unserem Land haben. Da muss sich etwas verändern." Neben Korrekturen im Bildungssystem, auf dem Arbeitsmarkt oder in der Infrastruktur ist vor allem auch ein Umdenken in den Köpfen notwendig. Denn um die Teilhabe aller zu sichern, sind nicht nur Staat und Gesellschaft, sondern jeder Einzelne gefragt.
Kampagne "Alle inklusive" unterstützt UN-Konvention
In Deutschland hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Verbänden im Deutschen Behindertenrat die Kampagne "Alle inklusive! Die neue UN-Konvention" ins Leben gerufen. Die Kampagne soll aufzeigen, welche Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland notwendig sind, um die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention zu erfüllen. "Es müssen fundierte Maßnahmen entwickelt werden, um den vielen Barrieren, mit denen sich Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag konfrontiert sehen, zu begegnen", so die Behindertenbeauftragte Evers-Meyer.


Themenkreis:
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