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Chancengleichheit
 
Die Vielfalt der Gesellschaft: Das Jahr der Chancengleichheit ist das Herzstück einer Rahmenstrategie, die die Öffentlichkeit für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung bestimmter Gruppen sensibilisieren soll.


Gewinn für alle  

Was nicht passt, wird passend gemacht. Das dachte sich Josef Lüttmann und baute sein Lager so um, dass der Rollstuhlfahrer Peter Kersting dort arbeiten kann. Wie alle Arbeitgeber, die einen Schwerbehinderten einstellen, bekam er dabei Unterstützung vom Integrationsamt. Ein absolutes Plus für das Unternehmen: Heute hat Lüttmann nicht nur einen hochmotivierten Mitarbeiter mehr, sondern auch eine moderne Anlage, von der alle im Betrieb profitieren.


Ein Knopfdruck und das bewegliche Paternoster-Regal setzt sich in Bewegung: Sorgsam geordnet gleiten Schrauben, Dübel und Sägeblätter an Peter Kersting vorbei bis der gewünschte Artikel gefunden ist. Der 29-jährige Groß- und Außenhandelskaufmann hat seinen Arbeitsplatz fest im Griff - obwohl er im Rollstuhl sitzt und zu 100 % schwerbehindert ist. Dass bei Peter Kersting alles "wie am Schnürchen" läuft, verdankt er seinem Chef Josef Lüttmann und dem Integrationsamt Westfalen-Lippe. "Peter Kersting hat schon seine Ausbildung bei mir gemacht und ich wusste, dass er Biss hat: Er ist so ehrgeizig, dass ich ihn manchmal bremsen muss. Deshalb wollte ich ihn auch gerne übernehmen", berichtet Josef Lüttmann, Inhaber der Lüttmann GmbH aus Rheine. Doch da stand der Unternehmer vor einem Problem: Sein Betrieb liefert Werkzeuge an Industrieunternehmen und zu Peter Kerstings Aufgaben gehört es, die Teile aus dem Lager zu holen und versandfertig zu machen. Doch die Regale sind zwei Meter hoch - ein unüberwindbares Hindernis für den Rollstuhlfahrer. So leicht wollte Lüttmann jedoch nicht aufgeben: Um seinen Mitarbeiter zu halten, wandte er sich an das Integrationsamt Westfalen- Lippe.

Unbürokratische Abwicklung
Die Integrationsämter sowie die Bundesagentur für Arbeit bieten Betrieben, die Arbeits- und Ausbildungsplätze für behinderte Mitarbeiter herrichten oder neu schaffen, vielfältige Hilfen an: Dazu gehören neben umfassender Beratung auch finanzielle Leistungen sowie Prämien zur Einfüh- rung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Spezialisierte Integrationsfachdienste betreuen Arbeitgeber- und nehmer vor Ort. Josef Lüttmann hat die unbürokratische Arbeit der Fachdienste kennen gelernt: "Ich hatte keine Zeit, mich monatelang mit Formularen herumzuschlagen. Das war auch gar nicht nötig: Der Ingenieur vom Integrationsamt kam vorbei und hat sich die Sache angeguckt. Dann lief alles ganz problemlos." 55 % der Kosten für die Paternosterregale wurden dem Betrieb erstattet - und nicht nur Peter Kersting, auch die anderen Mitarbeiter waren begeistert von der Arbeitserleichterung. Inzwischen will das Unternehmen noch zwei weitere bewegliche Regale einbauen lassen. Peter Kersting ist für Kunden und Kollegen längst ein Mitarbeiter wie jeder andere geworden. Im Lager sein eigener Herr zu sein, bedeutet ihm jedoch sehr viel: "Bevor ich um Hilfe bitte, versuche ich alles erstmal allein zu schaffen", erklärt der junge Mann sein Lebensmotto. "Ich will selbstständig sein und selbstständig bleiben."


Leistungen der Integrationsämter und der Bundesagentur für Arbeit: Arbeitgeber, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen, erhalten Darlehen oder Zuschüsse für Investitionen - auch für solche, die der Betrieb auch bei Einstellung nicht behinderter Arbeitnehmer vornehmen würde. Die Höhe der Leistung hängt vom Einzelfall ab.

Arbeitgeber, die vorhandene Arbeitsplätze behindertengerecht gestalten, erhalten ebenfalls eine Förderung bspw. für Maschinen, Geräte oder verbreiterte Zugänge. Die Höhe der Leistung hängt vom Einzelfall ab.

Eingliederungszuschüsse zum Lohn werden bei der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen gezahlt. Sie können bis zu 70 % des Arbeitslohns betragen - in der Regel für maximal drei Jahre.

Ausbildungszuschüsse sind Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn die betriebliche Aus- und Weiterbildung aus behinderungsbedingten Gründen sonst nicht zu erreichen ist. Sie betragen bis zu 80 % (in Ausnahmefällen bis zu 100 %).

Zuschüsse für eine befristete Probebeschäftigung sind möglich, wenn sich dadurch die Chancen für eine dauerhafte Beschäftigung verbessern. Sie werden bis zur vollen Höhe und für drei Monate übernommen.

Betriebe mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf 5 % dieser Arbeitsplätze Schwerbehinderte beschäftigen. Tun sie dies nicht, sind sie zur Zahlung von Ausgleichsabgaben verpflichtet (105 bis 260 Euro mtl. je Pflichtarbeitsplatz).


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